| Städtische RealSchule Korschenbroich | |||
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Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern! Das Schuljahr 2011/2012 hat mit Datum vom 07.09.2011 wieder begonnen. Ich hoffe, dass Sie und Ihre Kinder sich in den Ferien gut erholt haben. Für das kommende Schuljahr haben wir ca. 675 Schüler, die von 41 Lehrern und vier Referendaren (Frau Kunze, Frau Jenniges, Herr Kuth und Frau Wirch) unterrichtet werden. Der Vertrag von Herrn Hans ist verlängert worden. Herr Koporcic konnte als neuer Lehrer (ge/KR) mit einer Vollzeitstelle eingestellt werden. Frau Schilgen und Frau Jeromin sind unsere neuen Sekretärinnen. Frau Beckers (ehemalige Sekretärin) ist in ein anderes Bundesland verzogen. Herr Lahn hat eine Festanstellung in einer anderen Schule erhalten. Frau Hüskes (Ruhestand) hat unsere Schule ebenfalls verlassen. Ihnen gilt mein besonderer Dank für die geleistete Arbeit an unserer Schule
Fast 73 Prozent unserer Abgangsschüler haben den mittleren Bildungsabschluss mit Qualifikation und damit die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erreicht. Damit liegt unsere Schule auch mit zentralen Abschlussprüfungen über dem Landesdurchschnitt und dokumentiert damit die erfolgreiche Arbeit. Den Abschlussschülern alles Gute für die Zukunft.
Den Schülerinnen und Schülern der blassen 5 wünsche ich einen guten Start und viel Erfolg in unserer Schule.
Förder- bzw. Ergänzungsstunden werden in allen Klassenstufen erteilt. Hierzu erhalten Sie detaillierte Informationen in den Klassenpflegschaftssitzungen.
Informationen zur Übermittagsbetreuung und zum Nachmittagsunterricht (verpflichtend/ freiwillig) erhalten Sie durch ein gesondertes Schreiben.
Die Zusammenarbeit zwischen Ihnen als Erziehungsberechtigte und uns als Lehrer/Innen spielt im Kontext von festgelegten Bildungsstandards, zentralen Abschlussprüfungen und Lernstandserhebungen eine große Rolle. Kontrollieren Sie bitte die Haushefte, achten Sie bitte auf die sorgfältige Anfertigung der Hausaufgaben. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Kinder alle notwendigen Arbeitsmaterialen mitbringen. Im Falle von Nachlässigkeiten seitens Ihrer Kinder werden Sie von den Fach- oder Klassenlehrern (gegebenenfalls schriftlich) informiert. Bedenken Sie, dass wiederholtes Fehlverhalten zu negativen Bemerkungen auf dem Zeugnis (gern. Beschluss der Schulkonferenz) führen kann.
Aus gegebenem Anlass möchte ich Sie erneut auf den §43 des Schulgesetzes informieren und bitte um dringende Beachtung! Informationen zum Schulgesetz § 43: Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen - Beurlaubungen
a. Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich (telefonisch zwischen 7.30 Uhr und 8.15 Uhr) die Schule und teilen bei Genesung schriftlich den Grund des Schulversäumnisses mit. Bei längerem Schulversäumnis (mehr als 2 Wochen) bitten wir um eine Zwischenmitteilung. Bei begründeten Zweifeln, ob der Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kamt die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest, dessen Kosten zu Lasten der Eltern geht, einfordern. Begründete Zweifel können z.B. dann vorliegen, wenn sich die Krankheitstage auf bestimmte Tage oder Ereignisse (Klassenarbeiten oder Leistungsnachweise/ schulische Veranstaltungen) konzentrieren. b. Beurlaubungen Ein Schüler, eine Schülerin kann bis zu 2 Tagen im Vierteljahr von der Klassenleitung beurlaubt werden. Beurlaubungen für mehr als zwei Tage sind nur durch die Schulleitung möglich. Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf eine Schülerin/ ein Schüler nicht beurlaubt werden. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleiterin. Eine Ausnahme ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich und wenn nachgewiesen wird, dass die Beurlaubung nicht den Zweck hat, die Schulferien zu verlängern. Insbesondere ist die Schließung des Haushaltes nicht als unumgänglich dringlich anzusehen, wenn sie nur den Zweck hat, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder Verkehrsspitzen zu vermeiden. Beurlaubungsanträge sind schriftlich und rechtzeitig (mindestens eine Woche vorher) an die Klassenleitung oder Schulleitung zu richten. Sie erhalten dann schriftlich eine entsprechende Genehmigung oder Absage. Das Verlassen des Schulgeländes (Gang zum Bäcker u.ä.) während der Unterrichtszeit ist untersagt. Schülerinnen und Schüler, die trotzdem das Schulgelände verlassen verlieren den Versicherungsschutz. Sie erhalten einen Tadel. In der Regel führen fünf Tadel zur Ergreifung einer Ordnungsmaßnahme. Die Anwohner beschweren sich über die Verschmutzung von Grundstücken und Gehwegen (Jungen spucken auf die Gehwege/ Müll landet in Vorgärten). Bitte weisen Sie Ihre Kinder dringend auf adäquate Verhaltensweisen hin. Das Jugendschutzgesetz gem. § 10 JuSchulG (siehe auch Nichtraucherschutzgesetz) verbietet Jugendlichen unter 18 Jahren das Rauchen in der Öffentlichkeit. Da auch hier Beschwerden von Anwohnern vorliegen, wird der Schulträger zukünftig eine Ordnungswidrigkeitsanzeige erstatten, falls Schülerinnen und Schüler das Schulgelände verlassen und rauchen. Ich möchte erneut auf den pfleglichen Umgang mit den Schulbüchern hinweisen. Dazu gehört, dass die Bücher mit Umschlägen versehen werden. Jedes Buch wird an 5 Schülergenerationen weitergegeben. Folgende Termine möchte ich Ihnen zur Kenntnis bringen: Elternsprechtag:
Erstes Halbjahr:
Zweites Halbjahr: Termin für das kommende Betriebspraktikum : 23.0 1. bis 10.02.2012 Tag der offenen Tür: Samstag, den 21.0 L2012 (verpflichtender Unterricht für alle Schüler mit Unterrichtsstunden von Freitag) (Ausgleichstag für den Tag der offenen Tür : Dienstag, den 21.02.12) Bewegliche Ferientage:
1. Rosenmontag,
den 20.02.12
Zeugnisausgabe:
Die Entlassung der Klassen 10 findet am Freitag, den 22.06.2012 voraussichtlich in unserem Forum statt. Donnerstag, den 21.06.2012 wird der Abschlussgottesdienst stattfinden.
Abschließend möchte ich noch einige Sicherheitshinweise geben. 1. Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, müssen das Fahrrad auf dem Schulhof (auch dem Grundschulhof) schieben. Fahrräder sind nur versichert, wenn sie im Fahrradkeller stehen. 2. Falls Sie Ihre Kinder abholen, fahren Sie bitte nicht in die Dionysiusstraße ein. Am Anfang der Dionysiusstraße steht ein Einfahrtsverbotschild. 3. Schüler, die die S-Bahn benutzen, sollen sich so verhalten (nicht auf den Bahnsteigrand setzen, nicht die Gleise betreten u.a.), dass Leib und Leben nicht gefährdet sind. 4. Ich verweise ausdrücklich auf die Helmpflicht bei Fahrradfahrern. Außerdem müssen die Fahrräder verkehrstüchtig (Licht u.a) sein. Die Polizei wird verstärkt Kontrollen durchführen und Räder stilllegen.
09.09.2012 Dr. Bartels-Walther (Rektorin) Dieser Brief wurde an alle Schüler zur Weitergabe an die Eltern ausgehändigt.
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