Erprobungsstufe


In der Sekundarstufe I bilden die Klassen 5 und 6 eine besondere pädagogische Einheit, die Erprobungsstufe. Anknüpfend an die Lernerfahrungen der Kinder in der Grundschule führen die Lehrerinnen und Lehrer die Kinder in diesen zwei Jahren an die Unterrichtsmethoden und Lernangebote der Realschule heran.

In der Erprobungsstufe beobachtet und fördert die Schule die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder mit dem Ziel, gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten die Entscheidung über die Eignung für die gewählte Schulform sicherer zu machen.

Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über. Am Ende der Klasse 6 entscheidet die Versetzungskonferenz mit der Versetzung der Schülerinnen und Schüler in die Klasse 7 auch über deren Eignung für den weiteren Besuch der Realschule. Werden sie endgültig nicht in die Klasse 7 der Realschule versetzt, wechseln sie in eine andere Schulform.

Stellt die Versetzungskonferenz gegen Ende der Erprobungsstufe fest, dass die Schulform gewechselt werden sollte, wird den Erziehungsberechtigten eine entsprechende Empfehlung spätestens sechs Wochen vor Schuljahresende schriftlich mitgeteilt und gleichzeitig ein Beratungsgespräch angeboten. Die Schulleitung unterstützt die Eltern beim Wechsel des Kindes in die empfohlene Schulform.

 

(Quelle: "Das Bildungsportal des Landes NRW")

 

Die Kinder erhalten 20 Wochenstunden in Klasse 5 und 20 bis 21 Wochenstunden in Klasse 6.

Zusätzlich zu diesen in der Stundentafel festgelegten Wochenstunden erhalten die Schüler/innen Ergänzungsstunden, die der individuellen Förderung in den Fächern Deutsch und Mathematik.

 

Die Jahrgangsstufe 6

In der Jahrgangsstufe 6 wird das Unterrichtsangebot durch Französisch als 2. Fremdsprache und mit Geschichte erweitert.

Schüler/innen, denen diese Sprache nicht zusagt, können diese zum Klasse 7 hin abwählen.

Allerdings wird - falls das Abitur angestrebt wird - Französisch als 2. Fremdsprache anerkannt.